Istock EL Kontrolle

Elektrokontrollen

Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen bei der Erstellung und danach in regelmässigen Abständen kontrolliert werden (analog Motorfahrzeugkontrolle). Dies ist eine gesetzliche Vorschrift des Bundesamts für Energie. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrolle ist der Eigentümer der Elektroinstallation. Dieser wird vom zuständigen Stromlieferanten aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation technisch einwandfrei erstellt und gewartet worden ist.

Diese Aufgabe können wir für Sie erledigen. Wir verfügen über die Kontrollbewilligung des eidgenössischen Starkstrominspektorats und sind ermächtigt den benötigten Sicherheitsnachweis auszustellen.


Zur Website unserer Tochterfirma Elektro Kontrollen Zug AG, www.elektrokontrollen-zug.ch